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    Reiserecht

Reiserecht

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einer Annulierung des Fluges steht Ihnen nach dem EU-Recht in der Regel eine Entschädigungspauschale zu. Diese beträgt je nach Flugdistanz pro Person entweder 250,00 € oder 400,00 € oder 600,00 €. Lassen Sie sich keine Ansprüche entgehen. Wir beraten Sie kostenlos.

Auch bei sonstigen Reisemängeln, wie etwa bei Abweichungen von der Werbung, bei Hotelmängeln, beim Gepäckverlust, etc., vertreten wir Reisende gegenüber den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern.

Beachten Sie, dass bei Pauschalreisen Reisemängel gegenüber dem Reiseveranstalter bislang innerhalb eines Monats angezeigt werden mussten. Diese Regelung ist inzwischen abgeschafft worden. Dennoch empfehlen wir, etwaige Reisemängel unverzüglich anzuzeigen.

Bei einer Flugverspätung sollten Sie in jedem Fall die Boardkarten aufbewahren und bei der Ankunft die Uhrzeit notieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, indem die Türen den Flugzeuges geöffnet werden.

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