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    Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeld

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich sofort bei uns, da gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb von nur zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.

  • Geschwindigkeit
  • Handy am Steuer
  • Rotlicht
  • Abstand
  • Vorfahrtsverletzung
  • usw.

Auch wenn der Vorwurf berechtigt sein sollte, kann ein Fahrverbot aufgehoben werden. Wir helfen Ihnen hierbei.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns den Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen per WhattsApp oder Mail oder Fax unter Angabe Ihrer Telefonnummer unverbindlich zu. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und geben Ihnen kostenlos eine Ersteinschätzung ab.

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