„Seine Verwandten kann man sich nicht aussuchen.“ – „Scheiden tut weh.“
Sagt der Volksmund.
Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht mehr in Sicht ist, beraten und vertreten wir Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten.:
• Scheidung
• Unterhalt
• Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht
• Vermögensauseinandersetzung
• Hausratteilung
• Versorgungsausgleich
Außergerichtliche Beratung ist selbstverständlich möglich.