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    Familienrecht

 

„Seine Verwandten kann man sich nicht aussuchen.“ – „Scheiden tut weh.“
Sagt der Volksmund.

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht mehr in Sicht ist, beraten und vertreten wir Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten.:

• Scheidung
• Unterhalt
• Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht
• Vermögensauseinandersetzung
• Hausratteilung
• Versorgungsausgleich

Außergerichtliche Beratung ist selbstverständlich möglich.

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