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    Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Falls Sie gekündigt wurden sollten Sie uns sofort kontaktieren. Gegen die Kündigung muss innerhalb von nur drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Gerne stehen wir Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts zur Seite und vertreten Sie vor Gericht.

Mehrere zehntausend Fälle vor den deutschen Arbeitsgerichten und eine mindestens gleich hohe Zahl von außergerichtlichen Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern pro Kalenderjahr zeigen, wie hoch das Konfliktpotential im Arbeitsrecht ist. Eine Änderungskündigung oder Beendigungskündigung, eine Versetzung, eine Umsetzung, ein Vertretungsfall, die Rückforderung von Weihnachtsgeld, Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, Urlaubsgewährung oder Verweigerung von Urlaub, Erziehungsurlaub, das besondere Recht der Schwerbehinderten, die Besonderheiten bei Schwangerschaft oder bei Jugendlichen sind nur Stichworte von vielen. Dies ist nur eine kleine Aufzählung von arbeitsrechtlich besonders bedeutsamen Sachgebieten. Auch das Arbeitsrecht ist in den letzten 20 Jahren immer komplizierter geworden. Internationale Arbeitsrechtsbeziehungen, Arbeitgeber im europäischen oder außereuropäischen Ausland, Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland, sind zunehmende Problemfelder. All dies zeigt auf, dass juristisch fundierter Beratungsbedarf im Arbeitsrecht besteht. Oftmals sind kurze Fristen (Bsp. bei einer Kündigungsschutzklage drei Wochen oder Verwirkungsfristen drei Monate) in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen zu beachten. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts ist für die meisten Menschen völlig unüberschaubar. Sogar Personalsachbearbeiter, Leiter von Personalabteilungen fühlen sich mitunter überfordert und suchen sachkundigen Rat, da sich im Arbeitsrecht vieles permanent ändert.

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