Erbrecht
Wenn ein Mensch geht, streiten sich die Hinterbliebenen.
Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen folgt im zweiten Schritt die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe.
Nur rund 20 Prozent der Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.
Der Erbe erbt alles, insbesondere auch Schulden. Der Erbe tritt an die Stelle des Verstorbenen. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Beachten Sie, dass es hier eine einzuhaltende Frist gibt.
Ist kein Verwandter als Erbe vorhanden oder schlagen alle Erben das Erbe aus, kann der Fiskus (Staat) erben. Ehegatten konkurrieren hinsichtlich ihrer erbrechtlichen Stellung mit Verwandten erster und zweiter Ordnung, sowie mit den Großeltern des Erblassers.
Wer enterbt wurde, kann einen sog. Pflichtteil geltend machen. Pflichtteilsberechtigte sind Kinder, Ehegatten und im Falle der Kinderlosigkeit die Eltern.
Zum Nachweis der Erbenstellung wird regelmäßig ein Erbschein benötigt. Der Erbschein wird auf Antrag durch das Amtsgericht ausgestellt.
Wer im Ausland erbt, muss häufig bürokratische und sprachliche Hindernisse überwinden. Im Erbrecht mit Türkeibezug kooperieren wir mit vernetzten Kollegen vor Ort.
In allen erbrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite.